Das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat eine Richtlinie zur Förderung von Lastenrädern erlassen.
Sie tritt am 22. 9. 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2021 außer Kraft.
Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO aus Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen für den Erwerb von Lastenrädern, sowohl mit als auch ohne elektrischen Antrieb zur Selbstnutzung, als auch zur Schaffung von unentgeltlichen Leih-Angeboten. Der Ausbau des fahrradgebundenen Lastenverkehrs mit privaten Lastenrädern soll einen Beitrag dazu leisten, die Realisierung der umwelt- und verkehrspolitischen Zielsetzungen des Landes zu unterstützen. Insbesondere soll die Lebens-, Wohn- und Umweltqualität durch den Einsatz klimafreundlicher Verkehrsmittel verbessert, die Emissionen von Luftschadstoffen verringert sowie innovative Anwendungen im Verkehrsbereich gestärkt werden. Lastenräder eignen sich gut für den innerörtlichen Transport. Sie fahren emissionsfrei und haben einen deutlich geringeren Flächenverbrauch als drei- und/oder vierrädrige Kraftfahrzeuge. …
Diese Initiative freut uns sehr. Wir hatten dazu Ende 2020, im Zuge der Haushaltsberatungen für 2021, bereits zusammen mit der SPD einen entsprechenden Antrag für Spelle gestellt, der jedoch leider von der Mehrheitsfraktion abgelehnt wurde.