UBS! fordert, dass die Bäume an der Wiesenstraße gemäß B-Plan erhalten bleiben.

Das Bild zeigt die Eichen an der Wiesenstraße. Im mittleren Bereich sollen für die Zufahrtstraße mehrere Eichen gefällt werden.
Im Bebauungsplan (B-Plan) an der Wiesenstraße sind auf dem großen freien Grundstück Eichen als Bestand eingetragen. Diese sind bei Baumaßnahmen zu erhalten.

Bebauungsplan Wiesenstraße
Als im letzen Jahr bekannt wurde, dass ein in Spelle tätiger Investor die freie Fläche in der Wiesenstraße gekauft hatte, um sie zu vermarkten, befürchteten die Nachbarn, dass in dem Zuge, wie bei seinen Baumaßnahmen an anderer Stelle zuvor ebenfalls, die alten Eichen gefällt werden könnten.
Aus diesem Grunde wandte man sich bereits Ende August 2017 an den Verwaltungschef der Gemeinde Spelle, um den Bestand der im Bebauungsplan dargestellten mehr als 100 Jahre alten Eichen zu sichern. Der Inhalt des Antwortschreibens des Verwaltungschefs erweckte den Eindruck, dass er dafür sorgen würde, dass die Bäume gemäß Bebauungsplan erhalten würden.
Zitat: „Der Erhalt der Bäume ist durch Bebauungsplan festgesetzt. Hierüber habe ich auch den Eigentümer des Grundstückes in Kenntnis gesetzt. Ich gehe daher davon aus, dass der Erhalt der Bäume bei künftigen Planung für das Grundstück Berücksichtigung findet.“ Das beruhigte die Anwohner.
Umso größer war der Schock, als in der letzten Sozialausschusssitzung der Gemeinde Spelle mitgeteilt wurde, dass mindestens 2 Eichen wegen der Erschließungsstraße für die dahinter liegenden Bauplätzen gefällt werden sollen.

Plan Bungalowpark; wegen der Planstraße sollen mehr als 100 Jahre alte Eichen gefällt werden.
Dies widerspricht dem Inhalt des B-Planes. Die Maßnahme wurde mit wirtschaftlichen Notwendigkeiten begründet. Durch Ausgleichsmaßnahmen solle an anderer Stelle der Verlust ausgeglichen werden.
Dies ist aus Sicht des UBS! in diesem Fall nicht akzeptabel. Die Eichen in der Wiesenstraße sind ortsbildprägend. Wir brauchen die Bäume in der Gemeinde und nicht irgendwo. Durch das Fällen der Bäume wird der vorhandene Lebensraum ganz erheblich gestört. Müssen die kurzfristigen Interessen von Investoren höher bewertet werden als der Naturschutz vor Ort? Ist nicht langfristig die Funktion der Bäume (CO2 in Sauerstoff verwandeln) zum Nutzen der Anwohner viel höher zu bewerten, als der schnelle Profit eines Investors? Schaut man sich das Grundstück an (siehe nachfolgendes Bild), so kann bei wohlwollender Planung die Erschließung des Baugrundstückes auch ohne Fällen von Bäumen erreicht werden!

In diesem Bereich könnte aus unserer Sicht die Zufahrt erfolgen, ohne dass vorhandene Bäume gefällt werden müssen.
Wir fordern daher, dass die Planungen geändert werden, um die bestehenden Bäume zu erhalten! Sie sind ortsbildpägend und bilden einen zusammenhängenden Lebensraum mit einem erheblichen Nutzen für Mensch und Tier.
Hinzu kommt der Gleichheitsgrundsatz. Auch auf den benachbarten Grundstücken wurden die vorhandenen Bäume erhalten.